Rückmeldung
Damit eine Hochschule darüber informiert ist, dass du weiterhin eingeschrieben bleiben möchtest, ist am Ende eines jeden Semesters eine Rückmeldung dazu notwendig. Diese Rückmeldung erfolgt in den allermeisten Fällen mit der Überweisung des Semesterbeitrags an deine Hochschule. Diese Überweisung muss innerhalb einer bestimmten Frist erfolgen, sonst können dir eine Verwaltungsgebühr oder im schlimmsten Falle die Exmatrikulation drohen. Die fällige Zahlung mit dem Datum der Frist wird meistens schon sehr früh im laufenden Semester auf den Websites der Hochschulen veröffentlicht. Auch kannst du dort nachlesen, ab welchem Datum du den Beitrag frühestens überweisen kannst. Für das anstehende Sommersemester kann dies zum Beispiel bereits im Januar der Fall sein.
Wir empfehlen dir, dich möglichst zeitig darum zu kümmern. Denn mit einer erfolgreichen Rückmeldung erhältst du auch eine rechtzeitige Immatrikulationsbescheinigung. Diese wird wichtig, wenn du einen Nachweis für das BAföG-Amt oder einen Studierendenkredit benötigst. Zudem dient der Studierendenausweis an vielen Hochschulen auch als Semesterticket. Somit ist eine zeitige Überweisung auch hier von Vorteil, damit du weiterhin problemlos die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen kannst.