Examen
Der lateinische Begriff „Examen“ bedeutet Prüfung und bezieht sich auf eine mündliche oder schriftliche Abfrage des aktuellen Wissensstandes. An Hochschulen versteht man unter diesem Begriff insbesondere die Abschlussprüfung in Form des Verfassens und manchmal auch des mündlichen Verteidigens einer Examensarbeit am Ende eines Studiums. In den meisten Fällen ist dies die Bachelor- oder Masterarbeit.
Wenn das Examen nicht hochschulintern abgelegt wird, sondern von staatlicher Stelle aus vergeben wird, spricht man von einem Staatsexamen. Dieses kommt in den Fächern Rechts- und Verwaltungswissenschaften, Lehramt, Medizin und Pharmazie zur Anwendung. Dabei wird das Staatsexamen in zwei oder drei Etappen absolviert.