Dekan
Der Dekan ist der Leiter und Vertreter einer Fakultät beziehungsweise eines Fachbereichs und steht dem Fakultätsrat vor. Seine Rechtsbefugnisse sind je nach Bundesland und Hochschule unterschiedlich und im Landeshochschulgesetz beschrieben. Normalerweise kümmert sich der Dekan um finanzielle und personelle Angelegenheiten.