Allgemeine Hochschulreife (Abitur)
Der (Sammel-)Begriff Allgemeine Hochschulreife bezeichnet die erworbene Qualifikation unter anderem an einer der verschiedenen Schularten, wie dem Gymnasium, dem Fachgymnasium, der Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe, dem Berufskolleg, der Berufsoberschule, der Fachoberschule, der Privatschule, dem Kolleg, der Fernschule, dem Abendgymnasium oder der Volkshochschule. Der Begriff wird oft synonym zum Abitur verwendet, auch wenn beide nicht dasselbe meinen: Das Abitur bedeutet „Abgangsprüfung“ und ist der höchste mögliche Schulabschluss in Deutschland. Dem allgemeinen Abitur, auch Voll-Abitur oder kurz „Abi“ genannt, steht die fachgebundene Hochschulreife und Fachhochschulreife gegenüber. In Österreich oder der Deutschschweiz wird der höchstmögliche Schulabschluss nicht Abitur, sondern Matura, abstammend vom lateinischen Wort für Reife oder Reifeprüfungen, genannt. Mit dem Abitur kannst du an einer Hochschule studieren, allerdings ist an zahlreichen deutschen Hochschulen auch ein Studium ohne Abitur möglich.
Das Abitur ist also nur einer der Wege, die Allgemeine Hochschulreife zu erreichen. Die Allgemeine Hochschulreife ermöglicht dir ein Studium an einer Universität, Fachhochschule oder gleichwertigen Hochschule. Du kannst die Allgemeine Hochschulreife aber auch durch berufliche Qualifizierungen, durch Abschluss eines Hochschulstudiums (auch, wenn du dieses “nur” mit einer fachgebundenen Hochschulreife begonnen hast), durch eine Begabtenprüfung oder durch Anrechnung von im Ausland erworbenen Qualifikationen erlangen.
Im Grunde steht dir mit der Allgemeinen Hochschulreife jeder Studiengang offen. In manchen Fällen musst du aber gegebenenfalls noch andere Voraussetzungen wie z.B. einen Numerus Clausus (NC) oder eine Zugangsprüfung erfüllen.