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Studiengebühren

Gibt es Studiengebühren in Deutschland? Wer muss sie zahlen und kann ich mich von ihnen unter Umständen befreien lassen? Antworten auf diese und andere Fragen erhältst du in unserem Artikel rund um das Thema Studiengebühren.

Wichtige Infos im Überblick

So viel steht fest: Zwar musst du hierzulande für ein Studium deutlich weniger tief in die Tasche greifen als in vielen anderen Ländern, umsonst ist studieren aber auch in Deutschland nicht. Welche Gebühren auf dich zukommen, hängt vor allem von der Hochschulform ab. Ob du privat oder staatlich studieren möchtest, solltest du dir daher vor dem Studium gut überlegen, beides hat Vor- und Nachteile.

Beim Thema Studiengebühren gilt: An einer privaten Hochschule musst du nahezu immer mit Studiengebühren rechnen, wohingegen du an einer staatlichen Hochschule in der Regel nur zahlen musst, wenn du:

  • ein Zweitstudium aufnimmst
  • Langzeitstudierende/r bist
  • einen weiterbildenden Masterstudiengang machst
  • kein/e Europäische Union (EU)- oder Europäischer Wirtschaftsraum (EWR)-Staatsbürger/in bist

Achtung - Was du wissen solltest: Staatliche Unis und FHs verlangen zwar normalerweise keine Studiengebühren, wohl aber den sogenannten Semesterbeitrag bzw. Semestergebühren. Ein kleiner, aber gravierender Unterschied, vor allem was die Höhe der Kosten angeht. Die liegt je nach Hochschule und Bundesland zwischen rund 100 Euro und ca. 350 Euro.

Den Semesterbeitrag kannst du dir als eine Art Solidaritätsbeitrag vorstellen. Damit werden zum Beispiel studentische Organisationen finanziell unterstützt oder Studierenden ein vergünstigtes Fahrticket für den öffentlichen Nahverkehr ermöglicht. Er ist in der Regel für alle Studierenden verpflichtend.

Private Hochschulen verlangen neben den monatlichen Studiengebühren in der Regel keine Semesterbeiträge. Manchmal können aber zusätzlich einmalige Einschreibe- oder Prüfungsgebühren anfallen. Die Studiengebühren regelt jede Privathochschule in Deutschland selbst. Je nachdem, welches Zeitmodell du für dein Studium wählst, können die Gebühren bis zu rund 700 Euro im Monat reichen.

Von den gezahlten Studiengebühren profitiert nicht nur deine Hochschule, sondern ganz besonders auch du selbst, denn mit ihnen sollen sich die Studienbedingungen bzw. die Lehre für Studierende deutlich verbessern. Weiter unten gehen wir noch einmal auf die Verwendung von gezahlten Studiengebühren ein.

Studiengebühren sind ein komplexes Thema mit vielen Regelungen und Ausnahmen, die von Bundesland zu Bundesland anders aussehen können. Detailliertere Informationen dazu erhältst du weiter unten.

Studiengebühren-FAQ


Gibt es Studiengebühren an staatlichen Hochschulen in Deutschland?

Ja, die gibt es tatsächlich, aber nur unter bestimmten Bedingungen! Das Erststudium an einer staatlichen Hochschule in Deutschland kostet dich als EU-Bürger in der Regel erst einmal keine Studiengebühren. Das war nicht immer so, da deutsche Hochschulen zwischen Sommersemester 2007 und Sommersemester 2014 von Studierenden eine Gebühr von einigen hundert Euro pro Kopf verlangt haben. Die Studiengebühren waren allerdings nicht der einzige Kostenfaktor, denn auch ein Semesterbeitrag über teilweise Hunderte von Euro gehörte damals wie heute schon dazu.

Das Wintersemester 2014/15 hat für Studierende schließlich eine positive Wendung gebracht: Seitdem musst du an staatlichen Universitäten und Fachhochschulen in Deutschland in den meisten Fällen keine Studiengebühren mehr zahlen. Der Semesterbeitrag ist jedoch geblieben. Welche Umstände dazu führen können, dass dennoch auch an staatlichen Hochschulen Studiengebühren fällig werden, erfährst du im nächsten Abschnitt.

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Studiengebühren auf einen Blick

Wir haben für dich eine Gesamtübersicht der Studiengebühren an staatlichen Hochschulen in Deutschland zusammengestellt:

BundeslandErststudiumZweitstudiumLangzeitstudierendeStudierende ohne
EU-/EWR-Staatsbürgerschaft
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen-Anhalt
Sachsen
Schleswig-Holstein
Thüringen

Stand: 07/2020



Wer muss Studiengebühren zahlen?

An einer staatlichen Hochschule in Deutschland kommen in folgenden Ausnahmefällen Studiengebühren auf dich zu:

Langzeitstudierende:

Seit Abschaffung der Studiengebühren bekommst du zu Beginn deines Studiums in der Regel an vielen Hochschulen ein sogenanntes Studienguthaben, das sich aus der Regelstudienzeit plus einer weiteren, unterschiedlich festgelegten Anzahl an Semestern zusammensetzt.

Die Regelstudienzeit liegt je nach Studiengang meistens bei sechs, teilweise bei bis zu acht oder sogar zwölf Semestern. Oben drauf kommen etwa vier bis sechs weitere Semester. Das alles zusammen ergibt dein Studienguthaben, das mit jedem Semester weniger wird, an dem du an einer Hochschule ordnungsgemäß eingeschrieben bist.

Ist dein Guthaben verbraucht, sprich hast du die Regelstudienzeit deutlich überschritten, fällst du in die Kategorie Langzeitstudierende. Ab sofort gilt für dich das Motto: Bildung gegen Gebühr. Es gibt jedoch Fälle, in denen sich dein Guthaben nicht reduziert und du auch keine Studiengebühren zahlen musst. Das Tolle daran: Die Gebührenpflicht verschiebt sich dadurch für dich nach hinten und du kannst dein Geld nach Lust und Laune für andere Dinge ausgeben.

Zu den Ausnahmefällen gehören:

  • Urlaubssemester
  • Studienzeiten im Ausland (Voraussetzung: Beurlaubung an der Heimathochschule)
  • Betreuung eines minderjährigen Kindes
  • Pflege einer/s Angehörigen
  • Tätigkeit als gewählte/r Vertreter/in in einem Organ der Hochschule
  • Bezug von BAföG
  • Eigene Erkrankung oder Behinderung, die für eine verlängerte Studienzeit sorgt

In den oben genannten Fällen hast du Anspruch auf eine Befreiung von der Zahlungspflicht, auch wenn du die Regelstudienzeit schon überschritten hast. Den Anspruch musst du dir allerdings erst durch einen Papierkrieg hart erkämpfen, denn wie so häufig erfolgen solche Dinge nicht ohne Antragstellung bei deiner Hochschule.

Wie bereits erwähnt, gibt es keine bundesweit einheitliche Regelung bei der Erhebung von Langzeitstudiengebühren. Aus diesem Grund führen nicht alle Bundesländer diese Gebühren und die Hochschulen legen die Höhe außerdem selbst fest.

In welchen Bundesländern du Langzeitstudiengebühren zahlen musst, haben wir für dich noch einmal aufgelistet:

  • Bremen

    Nach Ablauf von insgesamt 14 Semestern: 500 Euro pro Semester. Dies schließt ebenfalls Studierende ab 55 Jahre ein.

  • Niedersachsen

    Nach Ablauf der studiengangsabhängigen Regelstudienzeit plus weitere sechs Semester: 500 Euro pro Semester. Studierende ab 60 Jahre 800 Euro pro Semester.

  • Saarland

    Nach Ablauf der studiengangsabhängigen Regelstudienzeit plus mehr als vier weitere Semester: Max. 400 Euro pro Semester. Die einzelnen Hochschulen bestimmen, ob und in welcher Höhe sie Gebühren erheben.

  • Sachsen

    Nach Ablauf der studiengangsabhängigen Regelstudienzeit plus vier weitere Semester: 500 Euro pro Semester.

  • Thüringen

    Nach Ablauf der studiengangsabhängigen Regelstudienzeit und mehr als vier weitere Semester: 500 Euro pro Semester.

Studierende im Zweitstudium:

Vielleicht war das erste Studium doch nicht das Richtige für dich und du möchtest dich deswegen auf ein anderes bewerben. Beispiel: Du hast ein Journalismus Studium als Bachelorstudiengang abgeschlossen und stellst fest, dass du ein BWL Studium machen möchtest. Dann würdest du nach der Zulassung in ein Zweitstudium starten.

Leider bedeutet dies auch, dass in einigen Bundesländern Studiengebühren auf dich zukommen, wie zum Beispiel in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt. Als Zweitstudium zählen übrigens keine aufbauenden Masterstudiengänge.

Studierende der Nicht-EU- oder EWR- Länder:

Seit Wintersemester 2017/2018 müssen Studierende, die der EU oder dem EWR zugehören an einer staatlichen Hochschule in Baden-Württemberg Studiengebühren in Höhe von aktuell (07/2020) 1500 Euro zahlen. Für Promovierende gilt die Gebührenpflicht im Regelfall aber nicht.

Studierende von weiterbildenden Masterstudiengängen:

Wenn du dich für einen weiterbildenden Masterstudiengang interessierst, bedenke, dass in diesem Fall an den meisten Hochschulen teilweise sehr hohe Studiengebühren auf dich zukommen. Dies betrifft in der Regel nicht nur private, sondern auch staatliche Hochschulen. On top gibt es bei manchen Hochschulen einmalige Einschreibegebühren.


Keine Studiengebühren, aber Semesterbeitrag bleibt

Studierende berechnet Semesterbeitrag und Studiengebühren mit TaschenrechnerSelbst wenn du keine Studiengebühren zahlen musst, bedeutet dies leider nicht, dass dich deine Hochschule nicht trotzdem zur Kasse bittet. Der Semesterbeitrag ist für gewöhnlich für alle Studierenden verpflichtend, also auch für dich.

Er setzt sich je nach Hochschule aus verschiedenen Kostenpunkten zusammen, überwiegend aus:

  • Studierendenwerksbeitrag
  • AStA-Beitrag
  • Verwaltungskosten
  • ggf. Semesterticket

Beispiele für Semesterbeiträge im WiSe 2020/21

UniversitätSemesterbeitrag 
Humboldt-Universität zu Berlin315,64 Euro
Universität zu Köln280,95 Euro
Ludwig-Maximilians-Universität München142,40 Euro
Universität Hamburg 328,00 Euro
Goethe Universität Frankfurt am Main 369,89 Euro
Westfälische Wilhelms-Universität Münster 301,18 Euro

Aber auch hier gilt wieder: Keine Regel ohne Ausnahme. Unter bestimmten Bedingungen kannst du dich per Antragstellung von der Zahlungspflicht des Semestertickets befreien lassen, wenn du zum Beispiel:

  • beurlaubt bist (z.B. wegen Auslandssemester oder -praktikum, Krankheit)
  • an einigen Hochschulen kannst du dich auch ohne Beurlaubung befreien lassen
  • einen Schwerbehindertenausweis besitzt mit Anspruch auf kostenlose Beförderung
  • laut Behindertenausweis öffentliche Verkehrsmittel nicht nutzen kannst

Sozialer Härtefall: Wenn du dich in einer finanziellen Notlage befindest, kann der Härtefallausschuss an deiner Hochschule nach Antragsstellung darüber entscheiden, ob dir eine Erstattung des Semestertickets zusteht.


Gibt es Studiengebühren an privaten Hochschulen in Deutschland?

Ja, an privaten Hochschulen musst du meist Studiengebühren zahlen. Im Gegensatz zu öffentlichen Hochschulen werden private nämlich nicht vom Staat refinanziert, sondern finanzieren sich selbst. Wenn es dich also für ein Studium an eine Privathochschule verschlägt, kannst du davon ausgehen, dass du in der Regel Studiengebühren entrichten müssen wirst.

Nicht alle Hochschulen sind staatlich anerkannt. Wenn du einen akademischen Abschluss erreichen möchtest, solltest du darauf achten, dass deine Wunschhochschule eine staatliche Akkreditierung hat. Dafür bringt dir ein Studium an einer privaten Hochschule aber auch Vorteile, wie zum Beispiel kleinere Studiengruppen, modernere (technische) Ausstattung und eine praxisbezogenere Lehre.

Die überschaubare Anzahl von Studierenden in einem Studiengang bietet dir die Gelegenheit, mit Dozierenden, die teilweise in der Wirtschaft aktiv sind, in Kontakt zu treten. Das kann dir zum Beispiel in Hinblick auf Ansprechpartner für Bewerbungen nützlich sein.

Wir haben ein paar Beispiele für Privathochschulen und ihre Gebühren recherchiert, damit du dir einen Eindruck von den Kosten für ein Studium machen kannst. Die Höhe der Studiengebühren kann unterschiedlich sein, da sie vom Studiengang, der Studienform und auch vom Studienort abhängt.

HochschuleAbschlussStudienformStudiengebühren
IUBH Internationale HochschuleBachelorFernstudiumCa. zwischen 193 und 327 Euro pro Monat je nach Zeitmodell
IUBH Internationale HochschuleBachelorDuales Studium0 Euro
IUBH Internationale HochschuleBachelorBerufsbegleitendCa. 268 Euro pro Monat
Hochschule FreseniusBachelorVollzeitCa. zwischen 460 Euro und 895 Euro pro Monat
Hochschule FreseniusBachelorBerufsbegleitendCa. zwischen 275 Euro und 460 Euro pro Monat
Hochschule FreseniusMasterVollzeitCa. zwischen 650 Euro und 795 Euro pro Monat
Hochschule FreseniusMasterBerufsbegleitendCa. zwischen 349 Euro und 650 Euro pro Monat
Hochschule für Angewandtes ManagementBachelorVollzeitGesamt: 17.280 Euro (395 Euro pro Monat + einmalige Anmelde- und Prüfungsgebühr von 295 bzw. 395 Euro)
Hochschule für Angewandtes ManagementBachelorTeilzeitCa. 212,50 Euro pro Monat
Hochschule für Angewandtes ManagementMasterVollzeitGesamt: 9.700 Euro (495 Euro pro Monat + einmalige Anmelde- und Prüfungsgebühr von 295 bzw. 495 Euro)
Hochschule für Angewandtes ManagementMasterTeilzeitCa. 297 Euro pro Monat
Europäische Medien- und Business AkademieBachelorVollzeitGesamtkosten per Einmalzahlung: 25.600 Euro
Ratenzahlung: Ca. 650 Euro pro Monat + 2 x 2.500 Euro anfängliche Anzahlung

Stand: 07/2020


Was mache ich, wenn ich mir Studiengebühren nicht leisten kann?

Wenn deine Zeit für einen (Neben-)Job nicht ausreicht und du auch von deiner Familie keine finanzielle Unterstützung erhältst, gibt es weitere Möglichkeiten der Studienfinanzierung. Klassiker sind etwa Studienkredite und BAföG, sofern du die nötigen Voraussetzungen erfüllst.

BAföG kannst du beim Studierendenwerk einer Hochschule nicht nur für dein Studium an einer staatlichen, sondern auch an einer privaten Hochschule beantragen. Ob und wie viel finanzielle Unterstützung du erhältst, hängt zum Beispiel von diesen Faktoren ab:

  • deiner Wohnsituation
  • Einkommen deiner Eltern
  • Nebenjob (falls vorhanden)
  • Vermögen

Wird dir BAföG bewilligt, bekommst du eine nach deinem Bedarf festgelegte monatliche Geldsumme, die du nach deinem Studium zur Hälfte zurückzahlen musst. Das Tolle daran: Du zahlst keine Zinsen.

Eine weitere Möglichkeit ist, dich auf ein Stipendium zu bewerben oder eine Bildungsfonds-Finanzierung zu wählen. Mehr zu den verschiedenen Optionen erfährst du in unserem Artikel zum Thema Studienfinanzierung.


Unser Tipp

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MeinBafög ist deine Plattform für den BAföG-Antrag: Mit dem BAföG-Rechner weißt du in weniger als 2 Minuten, ob du BAföG-Anspruch hast, und erfährst sofort, wie dein möglicher Höchstsatz ausfällt. Erst, wenn du den Antrag dann auch wirklich stellen möchtest, zahlst du für den Service: 24,99 Euro beim Erstantrag – keine Folgekosten oder versteckten Gebühren. MeinBafög erstellt deine Formulare und sucht das zuständige BAföG-Amt für dich heraus – du musst sie nur noch abschicken.

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Wer kann sich von Studiengebühren befreien lassen?

Wenn du dich von der Zahlungspflicht befreien lassen möchtest, musst du in der Regel einen Antrag bei deiner Hochschule stellen. Die schaut sich deine Situation dann genau an und entscheidet auf dieser Basis, ob du einen Anspruch auf Befreiung hast. Mögliche Gründe für eine Befreiung können sein:

  • Promotionsstudium
  • Urlaubs-, Praxis-, oder Auslandssemester
  • Eigene Behinderung oder Krankheit
  • Betreuung eines minderjährigen Kindes
  • Pflege einer/s Angehörigen

Aufgepasst: Eine Befreiung von der Zahlungspflicht für Studiengebühren gilt nicht automatisch auch für den Semesterbeitrag. Wenn bei dir die Härtefallregelung nicht zutrifft, musst du den in der Regel auch weiterhin an deine Hochschule zahlen.


Muss ich im Ausland Studiengebühren zahlen?

Die Antwort auf diese Frage lautet: Es kommt ganz darauf an, denn auch in diesem Punkt, hängt die Zahlungspflicht für Studiengebühren von verschiedenen Faktoren ab.

Wenn du an einer Erasmus-Partnerschule deiner Hochschule studierst, brauchst du dir keine Gedanken um Studiengebühren machen. In der Regel werden weder an deiner Heimathochschule noch an der Partnerhochschule Gebühren von dir verlangt.

Solltest du für dein Auslandssemester eine Hochschule ausgewählt haben, mit der keine Kooperation besteht, kann es sein, dass du im Ausland Studiengebühren zahlen musst.

Am besten informierst du dich im International Office bzw. bei der zuständigen Serviceeinrichtung deiner Hochschule, wenn du ein Auslandssemester planst.

Weiterführende Infos zu Kosten und Finanzierung des Auslandssemesters


Wofür werden Studiengebühren verwendet?

Du fragst dich, wofür die Hochschulen die gezahlten Studiengebühren verwenden? Informationen dazu findest du in der Regel auf der Website der jeweiligen Hochschule, allerdings musst du teilweise ganz schön gründlich danach suchen.

Wir haben für dich nachgeforscht und das ist dabei herausgekommen: Grundsätzlich sollen die Studienbedingungen, das heißt, die Lehre und Forschung an der jeweiligen Hochschule verbessert werden. Das meiste Geld geht direkt an die Fakultäten, außerdem profitiert zum Beispiel auch die Hochschulbibliothek von den Studiengebühren.

Super ist: Wofür das Geld ausgegeben wird, entscheiden auch gewählte Vertreter/innen der Studierenden.

Beispiele für Verwendungen der Studiengebühren sind:

  • Anschaffung neuer Literatur für Bibliotheken
  • Gastvorträge
  • Aufstockung von Lehrkräften und wissenschaftlichem Personal
  • Erweiterung des Lehrangebots
  • Lernmittel und Bücher für Sprachenzentren
  • Ausbau von Service und Beratung für Studierende

Die oben genannten Beispiele sind nur ein kleiner Ausschnitt von möglichen Verwendungen der Studiengebühren. Wenn du mehr darüber erfahren möchtest, empfehlen wir dir, dich direkt bei deiner Hochschule bzw. auf deren Website zu informieren.


Fazit zu Studiengebühren

An privaten Hochschulen musst du in der Regel mit Studiengebühren rechnen. Die Höhe legt jede Hochschule selbst fest und hängt auch von deinem Studienzeitmodell ab.

An staatlichen Hochschulen gibt es nur in bestimmten Fällen, wie bei einem Zweit- oder Langzeitstudium, eine Zahlungspflicht für Studiengebühren. Semestergebühren bzw. ein Semesterbeitrag werden zwar auch hier fällig, diese fallen aber deutlich geringer aus. Der Semesterbeitrag ist nur in Ausnahmefällen und auch nur zu einem gewissen Teil erstattungsfähig. Wenn beispielsweise eine Behinderung vorliegt, muss das Semesterticket nicht gezahlt werden.

In Härtefällen, wie zum Beispiel Pflege eines Angehörigen oder Behinderung, kannst du dich für gewöhnlich per Antrag von den Studiengebühren befreien lassen.

Wie du siehst, können, müssen aber keine Studiengebühren auf dich zukommen.


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