Miete, Essen, Wohnung und manchmal noch ein Kioskbier an der Ecke – das Studierendenleben ist nicht nur in Großstädten und Inflationszeiten ein teurer Spaß. Das haben jetzt aber auch die Politiker/innen im Bundestag eingesehen: Der BAföG-Höchstsatz, also der Betrag, den du als geförderte Person maximal vom Staat erhalten kannst, steigt von 861 Euro auf 934 Euro. Zu den einzelnen Bedarfssätzen gehören u.a. der Grundbedarf, welcher sich von 427 auf 452 Euro erhöht und der Mietbedarf, der statt mit 325 Euro nun mit 360 Euro berechnet wird (also um 11 Prozent steigt). Du erhältst auch eine Wohnpauschale, wenn du noch bei deinen Eltern lebst, hier bekommst du statt zuvor 56 Euro monatlich 59 Euro ab Herbst 2022. Außerdem erhöhen sich die Zuschüsse zu den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen. Insgesamt sollen die Bedarfssätze um durchschnittlich 5,75 % steigen.
Wenn du zudem mindestens einen Monat im Zeitraum von Oktober 2021 bis März 2022 BAföG bezogen hattest, konntest du vom geplanten Heizkostenzuschuss profitieren. Diese einmalige Zahlung in Höhe von 230 Euro wurde dir dann ohne dass du etwas tun musst, auf dein Konto überwiesen.
Nun hat die Bundesregierung einen zweiten Heizkostenzuschlag in Höhe von 345 Euro geplant. Berechtigt für diese zweite, einmalige Zahlung bist du, wenn du zwischen September und Dezember 2022 mindestens einen Monat lang entweder Wohngeld oder BAföG bezogen hast. Auch als Wohngeldempfänger/in hast du Anrecht auf diesen Zuschuss. Wann genau er ausgezahlt werden soll, steht allerdings noch nicht fest. Nähere Informationen dazu, findest du auch auf unserer Seite zu Entlastungspakete für Studierende.